Allgemeine Vertragsbedingungen zur Nutzung von Produkten der Dr. Ing. Wandrei GmbH

 

1. Geltungsbereich

1.1
Diese Vertragsbedingungen gelten nur, wenn sie in einem abgeschlossenen Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer genannt werden. Der Auftragnehmer ist die Dr. Ing. Wandrei GmbH. Der Auftraggeber ist der Kunde, sofern die Leistung vom Auftragnehmer erbracht wird.

1.2
Über diese Vertragsbedingungen hinaus sind die jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen zu beachten. Das gilt auch für die Gesetze und Verordnungen, die nach Vertragsabschluss erlassen werden. Änderungen des Gesetzgebers sind eingeschlossen.

1.3
Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die Vertragsbedingungen an. Nebenabreden und sonstige Abweichungen vom Vertragstext bedürfen der Schriftform.

1.4
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages ohne Zustimmung des Kunden ausschließlich auf Grund von Gesetzesänderungen zu ändern. Ansonsten bedarf jede Vertragsänderung der Zustimmung des Kunden, die als erteilt gilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.

1.5
Die Vertragsparteien können ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (z. B. Vertragsübernahme für Rechenzentrumsleistungen, Hotline, Vor-Ort-Service und Vergleichbares). Die Vertragsübernahme ist dem Vertragspartner nur dann anzuzeigen, sofern damit Einschränkungen in der Leistung verbunden sind. Für diesen Fall der Vertragsübernahme ist der Vertragspartner berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

2. Leistungspflichten

2.1
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Systeme nach dem Stand der Technik gegen unbefugten Zugriff zu sichern, sofern die Systeme auf seinen Servern installiert sind. Das gilt auch dann, wenn die Leistungen des Auftragnehmers durch Dritte erbracht werden.

2.2
Der Auftragnehmer gewährleistet eine Erreichbarkeit seines Servers von 99,5% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht zu erreichen ist. Der Auftragnehmer kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern für die Sicherheit des Systems oder der Daten Gefahr im Verzug ist.

2.3
Der Auftragnehmer gewährleistet grundsätzlich die ständige Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen. In diesem Zusammenhang nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass im laufenden Betrieb Störungen möglich sind, die sich dem Einfluss des Auftragnehmers entziehen können, wie die Unterbrechung der Kommunikationsverbindung. Diese Störungen erfordern vom Kunden u. U. die Wiederholung eines Vorganges bzw. für diesen Ausnahmefall ein anderes Vorgehen bei Dringlichkeit. Der Kunde wird den Auftragnehmer unverzüglich über Störungen in Kenntnis setzen.

2.4
Gehört der Support zum Leistungsgegenstand, dann wird dieser an den Arbeitstagen in der am Standort Berlin gültigen Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr geleistet. Eine erreichbare Bereitschaft zu anderen Zeiten sowie am Samstag, Sonntag und an gesetzlichen Feiertagen darf an den Support an den Arbeitstagen verweisen.

3. Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht

3.1
An der vom Auftragnehmer bereitgestellten Software bestehen Schutzrechte. Der Auftragnehmer ist alleiniger Inhaber der gesetzlichen Schutzrechte, soweit die Software nicht von Dritten stammt, für die er entweder die Nutzungsrechte erworben hat oder keine Einschränkungen in der Verwendung bestehen. Sollten aufgrund von Rechten Dritter oder staatlicher Verbote eine Nutzung der Software eingeschränkt werden, so ist dem Kunden die weitere Nutzung mit Bekanntwerden der Einschränkung bis zur Klärung des Sachverhalts untersagt. Die Vertragspartner informieren sich gegenseitig, wenn Dritte Ansprüche erheben. Der Auftragnehmer stellt den Kunden von allen Ansprüchen aus der Verletzung von Schutzrechten in der bereitgestellten Software frei.

3.2
Der Auftragnehmer gewährt dem Kunden für die Vertragsdauer die nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung in dem Umfang, wie im Auftrag vereinbart. Falls zutreffend und notwendig, wird der Kunde über Lizenzbestimmungen Dritter informiert.

3.3
Der Auftragnehmer stellt dem Kunden die jeweils aktuelle Version zum Herunterladen zur Verfügung oder stellt diese bei Hosting durch den Auftragnehmer auf dem Host bereit. Der Kunde kann die Bereitstellung einer vor dem aktuellen Stand liegenden Version nicht verlangen.

3.4
Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke an der Software nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm anderweitig als vertraglich vereinbart zu nutzen oder in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Compile). Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.

3.5
Endet das Vertragsverhältnis, so bestehen die Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte unbefristet fort.

4. Vertragsabschluss und Vertragsbeendigung

4.1
Der Vertrag kommt zustande, wenn er entweder von beiden Vertragsparteien unterschrieben ist oder der Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen einem einseitig durch den Kunden erteilten Auftrag zustimmt. Die Zustimmung kommt durch eine schriftliche Bestätigung (auch per E-Mail) oder durch die Auslieferung von Zugangsdaten bzw. der Software oder durch eine Rechnung zustande. Sofern nichts anderes vereinbart, ist Vertragsbeginn der Erste des Monats, der auf die Auftragserteilung folgt.

4.2
Der Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kunde kann diesen Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Vertragsjahres kündigen. Der Auftragnehmer muss eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende des Vertragsjahres einhalten.

4.3
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den Kunden insbesondere dann vor, wenn der Auftragnehmer trotz Nachfristsetzung mehrfach seine Leistungsverpflichtungen nicht erbringt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mehr als 3 Monate in Verzug gerät.

4.4
Abweichungen von der Leistungsbeschreibung können mit der Weiterentwicklung der Produkte entstehen und sind kein Mangel der Leistungsverpflichtung, wenn eine vertretbare Lösung für den Kunden verfügbar ist.

4.5
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Schadenersatzansprüche bei Kündigung des Vertrages sind gegenseitig ausgeschlossen.

4.6
Im Falle einer Rechtsnachfolge wird der Vertrag zu gleichen Konditionen und Leistungen fortgeführt.

5. Preise und Zahlungskonditionen

Die folgenden Zahlungsbedingungen gelten, sofern nicht andere vereinbart sind.

5.1
Es gelten die jeweils mit Auftragserteilung bzw. Änderungsvertrag vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto in Euro zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

5.2
Einmalige Nutzungsentgelte sind nach Auftragserteilung sofort fällig. Laufende Nutzungspauschalen sind jeweils zu Beginn einer vereinbarten Periodizität zu entrichten, im ersten Jahr anteilig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Aktivierung einer Anwendung erst nach Zahlung des vereinbarten Entgeltes vorzunehmen.

5.3
Im Verzugsfall (länger als ein Monat) berechnet der Auftragnehmer für die Mahnung Gebühren, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Mahnung zulässig sind. Zinsen werden nicht erhoben.

5.4
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Nutzung seines Systems ohne Einschränkung der vereinbarten Leistungsobergrenzen zu ermöglichen. Werden die im Vertrag vereinbarten Leistungen überschritten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, nachträglich die Mehrleistung zu berechnen.

5.5
Nicht ausgeschöpfte Leistungen aus Volumenverträgen sind nicht ins neue Kalenderjahr übertragbar.

5.6
Der Auftragnehmer gibt eine Preisgarantie für alle Leistungen für zwei Jahre ab Vertragsbeginn. Danach kann er auf der Basis der amtlich festgestellten Inflationsrate des Vorvorjahres eine Preiserhöhung verlangen. Kommt es zu keiner Einigung, steht beiden Parteien ein Kündigungsrecht gemäß Ziffer 4.2 zu.

6. Haftung

Die Haftung richtet sich in der Höhe nach dem Auftragswert. Der Auftragswert berechnet sich nach den Nutzungsentgelten innerhalb einer Kündigungsfrist. Das bedeutet: Ist der Vertrag jährlich kündbar, entspricht der Auftragswert der Höhe der Jahresnutzungsgebühr. Die Haftung orientiert sich an den ergänzenden Vertragsbedingungen des Bundes für die Beschaffung von IT-Dienstleistungen – EVB-IT Dienstleistung – und ist hier wie folgt geregelt:

6.1
Kunde und Auftragnehmer haften einander für von ihnen zu vertretende Schäden wie folgt:

  • Die Haftung für den Vertrag wird insgesamt grundsätzlich auf den Auftragswert beschränkt.
  • Im Falle von Personen, Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung auf 500.000 Euro je Schadensereignis, insgesamt jedoch auf höchstens bis zu 1,0 Million Euro pro Vertrag begrenzt.

6.2
Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

6.3
Für Kunden, die ihre Daten auf eigener Technik speichern, gilt:

Bei Verlust von Daten, haftet der Auftragnehmer nur für das ihm nachgewiesene Verschulden mit demjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des Auftragnehmers tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.

6.4
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und soweit das Produkthaftungsgesetz oder ein Garantieversprechen anderes regelt.

7. Pflichten des Kunden

7.1
Der Kunde wird die bereitgestellte Software nur im vereinbarten Nutzungsumfang nutzen.

7.2
Der Kunde sichert zu, dass die von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er ist verpflichtet, den Auftragnehmer jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten. Dieses betrifft insbesondere

  • Anschriften des Auftraggebers, die zur Rechnungslegung notwendig sind,
  • Name, E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer eines Ansprechpartners.

Der Kunde ist eigenverantwortlich für den Inhalt der mit der bereitgestellten Software gepflegten Daten. Er stellt den Auftragnehmer gegenüber Ansprüchen Dritter aus diesen  gespeicherten Daten sowie aus den vom Kunden weitergegebenen Daten frei.

7.3
Der Kunde verpflichtet sich, die vom Auftragnehmer zum Zwecke des Zugangs  erhaltenen Passwörter streng geheim zu halten und den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten bekannt sind. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen vom Auftragnehmer nutzen, stellt der Kunde den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen inklusive des Datenschutzes frei. Der Auftragnehmer erhebt in diesem Fall nur dann Forderungen gegenüber dem Kunden, wenn der vereinbarte Leistungsumfang überschritten wird.

7.4
Die Mitwirkungspflichten des Kunden bei Inanspruchnahme des Supports beziehen sich insbesondere auf die Bereitstellung der benötigten Informationen. Im Ausnahmefall erfolgt die Unterstützung des Kunden durch einen von ihm eingeräumten Zugriff auf sein System.

8. Datenschutz

8.1
Es gelten die jeweils gültigen Datenschutzbestimmungen, veröffentlicht auf: https://www.wandrei.de

8.2
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die dem Auftragnehmer im Rahmen des Vertrages zugehenden Daten gespeichert und automatisch verarbeitet werden.

8.3
Der Auftragnehmer verwertet die Daten des Kunden aus den Anwendungen nicht für andere Zwecke und gibt diese nicht an Dritte weiter. Behörden wird auf deren Verlangen der Zugriff auf Daten nur auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen gewährt.

8.4
Der Auftragnehmer macht darauf aufmerksam, dass Kunden, die ihre Daten auf eigener Technik speichern, selbst für den Schutz der Daten verantwortlich sind. Der Auftragnehmer schützt die Daten der Kunden, die ihre Daten auf Servern des Auftragnehmers speichern, nach dem Stand der Technik.

9. Salvatorische Klausel

Für diese Vertragsbedingungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbedingungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten.

Stand: 19.03.2020